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Allgemeines
Allen, auch künftigen Lieferungen und Leistungen, liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der mit der Entgegennahme der Ware, jedoch frühestens mit der Bestätigung, auf der Bestell Online-Shop Seite im Internet, die AGB`s gelesenen zu haben, gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich , schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit nicht schriftlich von der Firma Origin of Life, bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Origin of Life eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden Origin of Life behält sich vor, den Vertragsabschluß mittels einer Proforma Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Verbesserungen, oder Änderungen der Leistung sind zulässig soweit der Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Origin of Life zumutbar sind. Bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Einsiedeln. Für alle Lieferungen gilt Barzahlung bei Erhalt der Ware, soweit nicht anders, schriftlich vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Firma Origin of Life an die in Ihrem Angebot enthaltenen Preise 7 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. Origin of Life genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht aufgeführt wurden, werden gesondert berechnet.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Origin of Life. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener,rechtzeitigern Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Origin of Life gegebenenfalls nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung/Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Origin of Life ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug die die Fa. Origin of life zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen nur das Recht zum Rücktritt.
Versendung und Gefahrenübertrag
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. Origin of Life verlassen hat. Bei Sendungen an Origin of Life trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zu Eintreffen der Ware bei Origin of Life, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarungen per Vorauskasse, Sofortüberweisung, Paypal, Bar, per Barnachnahme, Nachnahme Euro-Scheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart. In Ausnahmefällen auf Rechnung mit Einzahlungsschein. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Fa. Origin of Life gutgeschrieben worden ist oder Barzahlung erfolgte. Gleiches gilt für die Einlösung von Scheck. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Origin of Life zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Ankündigungen sämtliche Forderungen der Fa. Origin of Life gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Origin of Life andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Origin of Life weiter am Vertrag, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Origin of Life steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Origin of Life berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten. Origin of Life ist berechtigt die Forderungen abzutreten. Origin of Life behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren wird Origin of Life Miteigentümer an dem entstandenen Produkt, im Verhältnis des Wertes der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von Origin of Life gelieferte Ware vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mir der notwendigen Sorgfalt für Origin of Life. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Scheck- ist Origin of Life berechtigt ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betretung der Geschäftsräume durch Beauftragte die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate, es sei denn, es wurde vertraglich, schriftlich, anders geregelt. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Fa. Origin of Life nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Ein Garantieanspruch oder ein etwaiger Mangel muss Origin of Life unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden da ansonsten die Gewährleistung erlischt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Eine Haftung durch normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Bei Direktservice (Garantiefall) durch andere Serviceanbieter verpflichtet sich der Käufer den Mangel bei der entsprechenden Firma auf eigene Kosten beheben zu lassen.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Für diese Geschäftsbedingungen sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Origin of Life und dem Käufer gilt ausschliesslich Schweizer Recht als zwingend vereinbart. Gerichtsstand ist CH-6370 Stans.
Origin of Life Schweiz
Siegfried Müller + Manuela Hörner Breitenweg 10 CH-6370 Stans
Tel.: +41 (0)41 9804164 Fax: +41 (0)41 6124175
eMail: info@origin-of-life.ch Internet: http://www.origin-of-life.ch
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